Die Informationen und Bereitstellung der Lademöglichkeit erfolgen auf Freiwilligkeit der Betreiber. Natürlich ist es gern gesehen – ganz nach dem Prinzip, wer rastet … der lädt – , wenn auch etwas beim Betreiber verzehrt wird. Bitte vorher prüfen, ob die Betreiberstation (Gastronomie) auch geöffnet hat.

Lademöglichkeit bedeutet, dort ist eine Steckdose, an der ein Ladegerät zum Laden des eBike-Akkus eingesteckt werden darf. Das Ladegerät selbst muss der eBiker mitbringen. Der Akku und das Ladegerät wird nicht vom Personal beaufsichtigt, der Betreiber übernimmt keine Verwahrungs-/Schutzpflichten.

Selbstverständlich dürfen nur Original-Akkus und Ladegeräte ohne Funktionsstörungen eingesteckt werden. Akkus und Ladegeräte müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen im Hinblick auf ihre elektrische Sicherheit erfüllen (insbesondere die europäische Norm für Pedelecs 25PrEN 15194 / DIN EN 15194 / DIN EN 60335-1 und DIN EN 60335-2-29).